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Der Finanzbedarf der jeweiligen Baukammer wird, soweit er nicht anderweitig gedeckt werden kann, durch Beiträge der Kammermitglieder aufgebracht. Die Beiträge können nach der Höhe der Einnahmen der Mitglieder aus ihrer Berufstätigkeit oder entsprechend der Tätigkeitsart oder Zugehörigkeit zu einer anderen Baukammer bemessen werden. Das Nähere regelt die Beitragsordnung. Von Personen, die bereits Mitglieder der jeweils anderen Bau-kammer oder der Baukammer eines anderen Bundeslandes sind und dort den vollen Beitrag entrichten, dürfen höchstens 25 Prozent des eigentlich zu entrichtenden Beitrags erhoben werden.
Für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Gegenständen, Amtshandlungen und besonderen Leistungen der Baukammern sowie für das Verfahren vor den Eintragungsaus-schüssen hat die jeweilige Baukammer Gebühren zu erheben. Das Nähere bestimmt die Gebührenordnung.
Die jeweilige Baukammer stellt für jedes Geschäftsjahr entweder einen Haushalts- oder einen Wirtschaftsplan gemäß § 110 der Landeshaushaltsordnung sowie eine Jahresrechnung auf.
Die Baukammern sind hinsichtlich ihrer Geldforderungen Vollstreckungsbehörde gemäß § 2 Absatz 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2003 (GV. NRW. S. 156, ber. 2005 S. 818) in der jeweils geltenden Fassung.
Der Finanzbedarf der Architektenkammer wird, soweit er nicht anderweitig gedeckt ist, durch Beiträge der Mitglieder gemäß der Beitragsordnung aufgebracht. Die…
Die jeweilige Baukammer kann zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Sie hat in der Form der Satzung Bestimmungen zu treffen über
Die Geschäftsstelle der jeweiligen Baukammer führt die laufenden Geschäfte des jeweiligen Eintragungsausschusses nach den Weisungen der oder des Vorsitzenden…
Die Kammern erheben zur Deckung ihres Finanzbedarfs von jedem Kammermitglied Beiträge. Für Leistungen, die die Kammern auf Veranlassung oder im Interesse…
Die jeweilige Baukammer erteilt den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den…
Die jeweilige Baukammer erlässt die Wahlordnung. Sie regelt das Nähere über die Ausübung des Wahlrechts, die Durchführung der Wahl und die vorzeitige Beendigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.