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Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.
Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen,
Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten,
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.