BauStoffPrAusbV 2005 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 BauStoffPrAusbV 2005Staatliche Anerkennung des AusbildungsberufesVerordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Baustoffprüfer/Baustoffprüferin wird staatlich anerkannt. Eingangsformel§ 2