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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
Anwenden von Arbeitsstoffen, Baurohstoffen, Bindemitteln, Mischungen und Recyclingmaterialien,
Durchführen von Probenahmen und Herstellen von Proben,
Anwenden von Regelwerken,
Anwenden von Labortechnik,
Durchführen von Messungen und Prüfungen,
Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
Verarbeiten, Auswerten, Aufbereiten und Dokumentieren von Daten,
Betriebswirtschaft, Kundenorientierung,
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
brandschutztechnisches Beurteilen, baurechtliches Beurteilen sowie energetisches Beurteilen von Baustoffen, von Bauteilen sowie von Bauwerkskonstruktionen,
Verarbeiten von Baustoffen,
Vorrichten von Außen- und Innenmaterialien,
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt…
in der Fachrichtung Baustoffe:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.