BautechKonAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 BautechKonAusbVBegriffsbestimmungVerordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin · Abschnitt 1 § 2§ 4 Verkehrswege im Sinne dieser Verordnung sind Straßen, Schienenwege, Radwege und Gehwege.