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Über das Ergebnis der Leistungsfeststellung nach Maßgabe des § 5 stellt der Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung bei Erreichen des Qualifizierungsziels ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 aus.
Erreicht die teilnehmende Person das Qualifizierungsziel nicht, stellt der Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung über die Teilnahme eine Bescheinigung gemäß der Anlage 3 aus.
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 1475) ........................................ ........................................ (Name und Anschrift des Betriebes, Trägers…
Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erhalten die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme. Hat…
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 1476) ........................................ ........................................ (Name und Anschrift des Betriebes, Trägers…
Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Lehrgangsteilnehmer und Lehrgangsteilnehmerinnen eine entsprechende Bescheinigung.
Die vertraglichen Vereinbarungen nach § 178 Nummer 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sollen vorsehen, dass den Teilnehmenden nach Abschluss der Maßnahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.