BAVBVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 BAVBVOInkrafttretenVerordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung § 7Anlage 1 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 7Anlage 1