Art. 4 Abs. 1 PsychThBY/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Die Mitglieder aus dem Saarland müssen im Verwaltungsrat des Versorgungswerks angemessen vertreten sein; sie stellen mindestens ein Mitglied des…
Art. 4 Abs. 1 BayIngVersStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Die Mitglieder aus dem Saarland müssen im Verwaltungsrat der Ingenieurversorgung angemessen vertreten sein; sie stellen mindestens ein Mitglied des…
Art. 6 Abs. 2 BayIngVersStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Das Ministerium für Umwelt des Saarlandes ist zu den Sitzungen des Verwaltungsrats, des Kammerrats und etwa gebildeter Ausschüsse einzuladen.
Art. 6 Abs. 2 PsychThBY/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes ist zu den Sitzungen des Verwaltungsrats, des Kammerrats und etwa gebildeter…
Art. 8 BayApoVersStVtr SLDie Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung und ihre Änderungen gelten auch im Saarland. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Saarland im Rahmen der…