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Dem in München am 21. November 2000 und in Saarbrücken am 19. Dezember 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau wird zugestimmt.