§ 2 ZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 DBBZStVVerordnung zur Bestimmung der Zuständigen Stelle für den Betrieb des Digitalfunk BOS des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 PflBBetVVerordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 BDBOSZertVVerordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.