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Der Landesausschuss für Berufsbildung (§ 82 des Berufsbildungsgesetzes) setzt sich zusammen aus je sechs Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Obersten Landesbehörden.
Die Geschäfte des Landesausschusses führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
Die Befugnis zur Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder des Landesausschusses und zur Genehmigung der Geschäftsordnung des Landesausschusses wird dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr übertragen. Es setzt die Entschädigung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa fest.