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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr wird zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes ermächtigt. Rechtsverordnungen ergehen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur nach Anhörung des Landesausschusses für Berufsbildung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes).