§ 3 BEBußAktEVVerordnung über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 BußAktÜbVVerordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 BehAktÜbVVerordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 BAVBVOVerordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 VFBAZVVerordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.