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Die Anwärterinnen und Anwärter sind so auszubilden, dass sie die Aufgaben des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Forstdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände in allen Waldeigentumsarten nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten selbstständig und verantwortungsbewusst wahrnehmen können.
Die Ausbildung soll den Anwärterinnen und Anwärtern ermöglichen, das im Studium erworbene Fachwissen in der Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Insbesondere sollen die Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz gefördert werden. Die Anwärterinnen und Anwärter sind auf die Aufgaben der Arbeitsorganisation, des betriebswirtschaftlichen Handelns, der Landespflege und des Natur- und Umweltschutzes vorzubereiten.
Die Befähigung für den gehobenen Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Forstdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände wird durch Ableistung des Vorbereitungsdienstes und Bestehen der Laufbahnprüfung erworben.