Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis
Gesetz über die Einmalzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Jahre 2011 Vom 1. Dezember 2011*
Für Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen und Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis sind die §§ 2 bis 5 entsprechend anzuwenden.
§ 6 BeamtRiEinmZahlG SL 2011
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