§ 2 BEG§172DV 64Vierundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 BekVOVerordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung - BekVO) Vom 15. Oktober 1981
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BEG§172DV 65Fünfundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.