Gesetze
Gesetz wird geladen …
§ 1 findet keine Anwendung, wenn die rückständigen Gebühren und Auslagen einen Betrag von 10 € nicht überschreiten.
Sofern ein Rechtsakt der Europäischen Union vorschreibt, dass eine Gebühr nicht den Verwaltungsaufwand übersteigen darf, findet in seinem Anwendungsbereich Satz…
§ 1 findet auch Anwendung bei rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen, die…
Auslagen werden unbeschadet des § 1 Absatz 2 auch dann erhoben, wenn In diesen Fällen werden Auslagen erst ab einer Höhe von 3 Euro erhoben.
Wird ein Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, so werden weder Gebühren noch Auslagen erhoben. Dasselbe gilt bei Rücknahme eines…
Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren und auch dann erhoben, wenn die individuell zurechenbare öffentliche Leistung gebührenfrei erfolgt. Dies gilt nicht…
Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben für Amtshandlungen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement