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Die Landesregierungen regeln die Errichtung der Entschädigungsbehörden und das Verwaltungsverfahren bei diesen Behörden. Nach bisherigem Landesrecht geltende Vorschriften über den Aufbau der Entschädigungsbehörden und über das Verwaltungsverfahren bei diesen Behörden sind den Vorschriften dieses Gesetzes anzugleichen.
Die Entschädigungsbehörden müssen den Weisungen einer obersten Landesbehörde unterstehen.
die Entschädigungsbehörden der Länder,
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Entschädigungssachen einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte zuzuweisen,…
Für die nach diesem Gesetz zu treffenden Entscheidungen sind die Entschädigungsorgane zuständig.
Die Landesregierungen bestimmen die Behörden, die die Entschädigung auf Grund dieses Gesetzes festzusetzen haben (Festsetzungsbehörden), und regeln ihre…
das Verfahren bei den Entschädigungsbehörden,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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