Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Entschädigung nach §§ 134 bis 136 darf für den einzelnen Verfolgten und für seine Hinterbliebenen insgesamt 25.000 Deutsche Mark nicht übersteigen.
Hat der Verfolgte durch Zerstörung, Verunstaltung, Preisgabe zur Plünderung oder durch Imstichlassen Hausrat eingebüßt, so kann er vor Festsetzung des Anspruchs…
Die Kapitalentschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen darf für den einzelnen Verfolgten insgesamt den Betrag von 40.000 Deutsche Mark nicht…
Der Verfolgte hat Anspruch auf eine Kapitalentschädigung in Höhe von 10.000 Deutsche Mark.
Die Kapitalentschädigung beträgt 10.000 Deutsche Mark.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.