Verordnung über den Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertenbeiratsverordnung) Vom 24. August 2004*
Die Geschäfte des Landesbehindertenbeirats werden bei der oder dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen geführt (Geschäftsstelle).
§ 5 BehBeiV SL
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