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Das für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständige Ministerium benennt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Landesbeirats.
Eine Geschäftsstelle des Landesbeirats wird bei dem für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium eingerichtet.
Der Landesbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministeriums bedarf.
Bei dem für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium wird ein Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen gebildet.
vier Mitgliedern aus dem Bereich des wirtschaftlichen oder sozialen Lebens des Landes, die vom für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium…
Das für Weiterbildung zuständige Ministerium führt die Geschäftsstelle des Landesweiterbildungsbeirats.
Die Mitglieder des Landesbeirats für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen werden bis auf die in § 2 Absatz 1 Nummer 3 genannten Mitglieder auf…
Zur konstituierenden Sitzung des Landesbeirats lädt das für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständige Ministerium ein.
Zur Vorbereitung der Verhandlungen und Durchführung der Beschlüsse bedient sie oder er sich der für den Landespersonalausschuss im für Inneres zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.