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Der Landesbehindertenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung sind insbesondere Regelungen über die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Sitzungen, die Vertretung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden, die Bildung von Arbeitsgruppen und die Beteiligung weiterer Sachverständiger zu treffen.