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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsblatt, S. 405) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet L 6605 - 302