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Dem Beirat gehören an
vier Vertreter aus den Lehrkörpern der Ausbildungsstätten,
fünf Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden,
zwei Vertreter der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften,
je ein Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
ein Vertreter der Elternschaft,
vier Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung,
zwei Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände,
ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit,
ein Vertreter des Deutschen Studentenwerkes e.V..
In den Beirat sind Vertreter der an der Ausführung des Gesetzes beteiligten Landes- und Gemeindebehörden, des Deutschen Studentenwerkes e. V., der Bundesagentur…
Dem Beirat gehören elf Mitglieder an. Er setzt sich zusammen aus Die Mitglieder des Beirats werden durch die Bundesagentur im Einvernehmen mit dem…
Der Beirat besteht aus Vertretern der in Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 vorgesehenen Beiräte, wobei jeder dieser Beiräte einen Vertreter…
je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
jeweils einen Vertreter sowie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.