BeiratsV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 BeiratsVErrichtung des BeiratesVerordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung Eingangsformel§ 2 Bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Eingangsformel§ 2