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Beim EVS ist ein Beirat zu bilden. Aufgabe des Beirats ist die Beratung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats des EVS bezüglich systembedeutsamer Planungen sowie abfall- und abwasserwirtschaftlicher Grundsatzfragen. Der EVS ist insoweit verpflichtet, den Beirat rechtzeitig über Planungen und Maßnahmen schriftlich oder elektronisch zu informieren. Die Stellungnahmen des Beirats sind im Aufsichtsrat zu erörtern.
In den Beirat entsenden
die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes,
die Handwerkskammer des Saarlandes,
die Arbeitskammer des Saarlandes,
die Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes,
die Landwirtschaftskammer für das Saarland und
der Verband der Gas- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V.
jeweils einen Vertreter sowie
der Saarländische Städte- und Gemeindetag und
Dem Beirat gehört weiterhin die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Personalrates des EVS an.
Jeder Vertreter im Beirat besitzt eine Stimme. Der Beirat kann zu seinen Beratungen Sachverständige hinzuziehen.
Der Beirat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. Das Nähere regelt die Verbandssatzung.[10]