BergArbWoFöG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 BergArbWoFöGEinzelne WohnräumeGesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau · Erster Teil (XXXX) §§ 7 bis 8§ 9a Die in den §§ 4 bis 6 für Wohnungen getroffenen Vorschriften gelten für einzelne Wohnräume entsprechend.