§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStGEnergiesteuergesetz
Kohle im Steuergebiet durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 31 Abs. 4 verwendet wird,
§ 39 Nr. 2 ErftVG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Erftverband
Die Beitragsleistung des Bergbaues entfällt,
§ 2 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a BBergGBundesberggesetz
unmittelbar und ausschließlich der Abgabe an Dritte oder