Staatsvertrag über die Bergbehörden des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz
Obere Bergbehörde für das Land Rheinland-Pfalz ist das Oberbergamt in Saarbrücken. Es trägt die Bezeichnung „Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz“.
§ 1 BergBehStVtrRP SL
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