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Das Oberbergamt unterliegt, soweit es für das Land Rheinland-Pfalz tätig ist, der Fachaufsicht des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz. Die Dienstaufsicht über das Oberbergamt obliegt dem saarländischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft.
Der Leiter des Oberbergamtes wird durch die saarländische Landesregierung im Benehmen mit der Landesregierung von Rheinland-Pfalz bestellt.