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Das Saarland übernimmt die Einrichtung und Unterhaltung des Oberbergamtes und trägt die hierfür notwendigen Kosten. Die Bediensteten des Oberbergamtes stehen im Dienst des Saarlandes.
Die Rechnungsprüfung wird vom Saarland durchgeführt. Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz ist von den Prüfungsergebnissen und den hiernach getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
Das Land Rheinland-Pfalz zahlt dem Saarland einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag wird in einer Vereinbarung festgelegt, die die Wirtschaftsminister der beiden Länder abschließen. Die Vereinbarung hat insbesondere Bestimmungen über Höhe, Fälligkeit und Änderung des Verwaltungskostenbeitrags zu enthalten.