Verordnung über die Zusammenlegung der Bergämter im Saarland Vom 10. April 1991
Die Bergämter Saarbrücken-Ost und Saarbrücken-West werden zum Bergamt Saarbrücken zusammengelegt. Die örtliche Zuständigkeit des Bergamtes Saarbrücken erstreckt sich auf das Saarland.
§ 1 BergZuslV SL
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