BergBehStVtrRP SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 BergBehStVtrRP SLStaatsvertrag über die Bergbehörden des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz § 7§ 9 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDer Staatsvertrag kann mit einer Frist von 18 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 7§ 9