Staatsvertrag über die Bergbehörden des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz
Bei der Besetzung von Eingangsstellen und Beförderungsstellen beim Oberbergamt sind die an den Bergämtern im Land Rheinland-Pfalz tätigen Beamten in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
§ 7 BergBehStVtrRP SL
§ 7 BergBehStVtrRP SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen