Staatsvertrag über die Bergbehörden des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz
Der Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe am ersten Tag des Monats, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, frühestens jedoch am 1. Januar 1968, in Kraft.
§ 9 BergBehStVtrRP SL
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