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Nach Beendigung der mündlichen Ergänzungsprüfung werden die Endnoten in den einzelnen Fächern in einer Schlusskonferenz der Prüfungskommission auf Vorschlag der jeweiligen Fachlehrkraft des Fachhochschulreifeunterrichts festgesetzt. Bei der Festsetzung der Endnoten sind in jedem Prüfungsfach die Vornote, das Ergebnis der schriftlichen oder der verpflichtenden mündlichen Prüfung sowie das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung in der Regel als gleichwertig zu berücksichtigen. Die Prüfungskommission kann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, dass einer Teilnote besonderes Gewicht zukommt.