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Schülerinnen und Schüler, die den Fachhochschulreifeunterricht auf der Grundlage dieser Verordnung in der bis 1. August 2016 geltenden Fassung (Verordnung über den Fachhochschulreifeunterricht und die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife im Saarland vom 16. Juli 2014 (Amtsbl. I S. 313)) begonnen haben, setzen diesen mit dem Fach Sozialkunde fort.