Art. 8 Abs. 2 31999D0478Die Vertreter der zuständigen Kommissionsdienststellen nehmen an den Sitzungen des Ausschusses, des Vorstands und der Arbeitsgruppen teil.
Art. 4 Abs. 5 32007D0071BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 zur Einsetzung einer wissenschaftlichen Expertengruppe für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und garantierte traditionelle Spezialitäten (2007/71/EG)
Die Sitzungen der Gruppe und ihrer Untergruppen finden im Allgemeinen an einem der Dienstorte der Kommission oder deren Dienststellen zu den von der Kommission…
Art. 7 Abs. 3 32024D2779BESCHLUSS (EU) 2024/2779 DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2024 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung („Ökodesign-Forum“)
Die zuständigen Dienststellen der Kommission nehmen die Sekretariatsgeschäfte wahr. An den Arbeiten interessierte Kommissionsbedienstete aus anderen…
Art. 5 Abs. 5 32006D0644BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2006 zur Einsetzung der Hochrangigen Gruppe „Mehrsprachigkeit“ (2006/644/EG)
Die Sitzungen der Gruppe und der Untergruppen finden in der Regel an einem der Dienstorte der Kommission oder ihrer Dienststellen gemäß den von der Kommission…
Art. 4 Abs. 5 32006D0355BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Mai 2006 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Kundenmobilität bei Bankkonten“ (2006/355/EG)
Die Sitzungen der Gruppe und der Untergruppen finden in der Regel an einem der Dienstorte der Kommission oder ihrer Dienststellen gemäß den von der Kommission…