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Die Gruppe wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit der Mitglieder.
In Abstimmung mit der Kommission können Untergruppen eingesetzt werden, um auf der Grundlage eines von der Gruppe definierten Mandats Einzelfragen zu prüfen; sie werden nach Erfüllung ihres Mandats unverzüglich aufgelöst.
Der Vertreter der Kommission kann Sachverständige oder Beobachter mit besonderer Sachkenntnis für ein auf der Tagesordnung stehendes Thema einladen, an der Arbeit der Gruppe oder der Untergruppen mitzuwirken, sofern sich dies als nützlich bzw. erforderlich erweist.
Im Rahmen der Mitwirkung an den Arbeiten der Gruppe und Untergruppen erhaltene Informationen dürfen nicht weitergegeben werden, wenn die Kommission präzisiert, dass sie Angelegenheiten vertraulicher Art betreffen. Die Mitglieder dürfen die Informationen, von denen sie als Mitglieder der Gruppe Kenntnis erhalten haben, nicht zu beruflichen Zwecken verwenden.
Die Sitzungen der Gruppe und ihrer Untergruppen finden im Allgemeinen an einem der Dienstorte der Kommission oder deren Dienststellen zu den von der Kommission festgelegten Modalitäten und Terminen statt. Die Kommissionsdienststellen nehmen die Sekretariatsgeschäfte wahr. Andere interessierte Beamte der Kommission können an diesen Sitzungen teilnehmen.
Die Gruppe gibt sich eine Geschäftsordnung auf der Grundlage der von der Kommission angenommenen Standardgeschäftsordnung.
Die Dienststellen der Kommission können im Internet Stellungnahmeersuchen, Tagesordnungen, Sitzungsberichte und die von der Gruppe angenommenen Stellungnahmen in der Originalsprache des betreffenden Dokuments veröffentlichen. Ebenso können sie auch jede Arbeitsunterlage der Gruppe veröffentlichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.