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Der Ausschuß tritt im Rahmen eines jährlich im Einvernehmen mit der Kommission erlassenen Arbeitsprogramms nach Einberufung durch die Kommission zusammen. Der Vorstand tritt nach Einberufung durch seinen Vorsitzenden im Einvernehmen mit der Kommission zusammen.
Die Vertreter der zuständigen Kommissionsdienststellen nehmen an den Sitzungen des Ausschusses, des Vorstands und der Arbeitsgruppen teil.
Die Sekretariatsgeschäfte des Ausschusses, des Vorstands und der Arbeitsgruppen werden von den Dienststellen der Kommission wahrgenommen.
Der Ausschuß erstellt im Einvernehmen mit der Kommission die Regeln für die Durchführung des Arbeitsprogramms, die Vorbereitung der Sitzungen, deren Verlauf, Sitzungsberichte, Meinungsäußerungen oder Schlußfolgerungen sowie die Ausarbeitung von Stellungnahmen oder Empfehlungen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.