Erwägungsgrund 2 31977D0270
Die Nutzung von Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung ist unter den gegenwärtigen technisch-wirtschaftlichen Bedingungen wirtschaftlich rentabel und vorteilhafter als die Verwendung von Erdölerzeugnissen.
Die Nutzung von Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung ist unter den gegenwärtigen technisch-wirtschaftlichen Bedingungen wirtschaftlich rentabel und vorteilhafter als die Verwendung von Erdölerzeugnissen.