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Dieses Übereinkommen setzt nur Mindesterleichterurigen fest; es hindert die Vertragsparteien nicht, gegenwärtig oder künftig aufgrund innerstaatlicher Bestimmungen oder aufgrund zweiseitiger oder mehrseitiger Übereinkünfte weitergehende Erleichterungen zu gewähren. Zoll- oder Wirtschaftsunionen
Diese Verordnung hindert Mitgliedstaaten nicht daran, Übereinkünfte oder Vereinbarungen zur Beschleunigung oder weiteren Vereinfachung der Übermittlung von…
Dieses Übereinkommen hindert die eine Zoll- oder Wirtschaftsunion bildenden Vertragsparteien nicht, besondere Bestimmungen für Vorgänge der vorübergehenden…
Jede Vertragspartei beschränkt die Zollförmlichkeiten, die im Zusammenhang mit den in diesem Übereinkommen vorgesehenen Erleichterungen zu erfüllen sind, auf…
Dieses Übereinkommen hindert die Vertragsparteien nicht, internationale Übereinkünfte zu schließen, die seine Bestimmungen vervollständigen oder weiter…
Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, dass zwei oder mehr von ihnen untereinander Übereinkünfte oder Vereinbarungen zur weiteren…
Um die in dieser Anlage genannten Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können, a) muß Anzahl oder Menge jeder eingeführten Ware ihrer Zweckbestimmung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.