Erwägungsgrund 46 32021D1764
Um die Zusammenarbeit zwischen den ÜLG zu verstärken, könnte das REX-System, das System für die Registrierung der Ausführer, die befugt sind, den Ursprung von Erzeugnissen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zu bescheinigen, durch die ÜLG angewendet werden, damit Erzeugnissen mit Ursprung in einem anderen ÜLG eine Zollpräferenzbehandlung gewährt wird, wenn keine Ursprungskumulierung vorliegt.