Art. 3 32008D0731BESCHLUSS CHAD/4/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. September 2008 zur Änderung des Beschlusses CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik und des Beschlusses CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (2008/731/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32004D0732BESCHLUSS BiH/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 21. September 2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/732/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32003D0500Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32009D0999BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATES VON EUROPOL vom 1. Dezember 2009 über die Zustimmung zu den von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren zur Anpassung der Beträge, die im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 genannt sind und die sich auf die Besteuerung von an Europol-Mitarbeiter gezahlte Gehälter und Bezüge zu Gunsten von Europol beziehen (2009/999/EU)
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32007D0033BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATES VON EUROPOL vom 5. Dezember 2006 über die Zustimmung zu den von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren zur Anpassung der Beträge, die im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 genannt sind und die sich auf die Besteuerung von an Europol-Mitarbeiter gezahlte Gehälter und Bezüge zugunsten von Europol beziehen (2007/33/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.