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Die Ausschüsse für den sektoralen Dialog ersetzen die informellen Arbeitsgruppen und die folgenden bisherigen Paritätischen Ausschüsse: a) Paritätischer Ausschuß für die Hochseeschiffahrt, eingesetzt durch den Beschluß 87/467/EWG der Kommission ; b) Paritätischer Ausschuß für die Zivilluftfahrt, eingesetzt durch den Beschluß 90/449/EWG der Kommission ; c) Paritätischer Ausschuß für die Binnenschiffahrt, eingesetzt durch den Beschluß 80/991/EWG der Kommission ; d) Paritätischer Ausschuß für den Straßenverkehr, eingesetzt durch den Beschluß 85/516/EWG der Kommission ; e) Paritätischer Ausschuß für die Eisenbahnen, eingesetzt durch den Beschluß 85/13/EWG der Kommission ; f) Paritätischer Ausschuß für den Bereich Fernmeldewesen, eingesetzt durch den Beschluß 90/450/EWG der Kommission ; g) Paritätischer Ausschuß für die sozialen Probleme der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer eingesetzt durch den Beschluß 74/442/EWG der Kommission ; h) Paritätischer Ausschuß für die sozialen Probleme der Seefischerei, eingesetzt durch den Beschluß 74/441/EWG der Kommission ; i) Paritätischer Ausschuß für das Postwesen, eingesetzt durch den Beschluß 94/595/EG der Kommission . Die durch die genannten Beschlüsse eingesetzten Ausschüsse führen ihre Tätigkeit jedoch fort, bis die durch diesen Beschluß eingesetzten sektoralen Ausschüsse ihre Arbeit aufnehmen, keinesfalls aber über den 31. Dezember 1998 hinaus.
Vorbehaltlich Artikel 1 ersetzen die Ausschüsse für den sektoralen Dialog andere informelle Arbeitsgruppen, mit denen die Kommission bislang den sozialen Dialog in bestimmten Sektoren gefördert hat und für die es keinen Beschluß der Kommission zur Einsetzung eines paritätischen Ausschusses gibt.
Die in Absatz 1 Buchstaben a) bis i) genannten Beschlüsse werden mit Wirkung ab 1. Januar 1999 aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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