Erwägungsgrund 2 31998D0565
Diese Änderung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 gilt jedoch bei den Beziehungen mit der Französischen Republik erst ab 1. Januar 2002 —
Diese Änderung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 gilt jedoch bei den Beziehungen mit der Französischen Republik erst ab 1. Januar 2002 —