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Jede Stadt veranstaltet ein Kulturprogramm, das die Kultur und das Kulturerbe der betreffenden Stadt sowie ihren Platz im gemeinsamen Kulturerbe herausstellt und an dem sich Kulturschaffende aus anderen europäischen Ländern mit dem Ziel einer dauerhaften Zusammenarbeit beteiligen. Bei der Programmplanung sollte sich die zur Kulturhauptstadt erklärte Stadt darüber hinaus möglichst weitgehend an die in Anhang II aufgeführten Planungs- und Evaluierungskriterien halten. Die Laufzeit des Programms sollte grundsätzlich ein Jahr betragen; die zur Kulturhauptstadt erklärten Städte können sich jedoch ausnahmsweise auch für einen kürzeren Zeitraum entscheiden. Die Städte können beschließen, die sie umgebende Region in ihr Programm mit einzubeziehen. Zwischen den Programmen der für das jeweilige Jahr zur Kulturhauptstadt erklärten Städte sollte ein Bezug hergestellt werden.
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