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Die Kommission erstellt alljährlich einen Bericht mit der Bewertung der Vorjahresergebnisse, der auch eine von den Veranstaltern verfaßte Analyse enthält. Der Bericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Ausschuß der Regionen vorgelegt. Ferner kann die Kommission Vorschläge zur Überarbeitung dieses Beschlusses unterbreiten, die ihres Erachtens für die reibungslose Durchführung der Aktion und insbesondere im Hinblick auf die künftige Erweiterung der Europäischen Union erforderlich sind. ANHANG I REIHENFOLGE DER BERECHTIGUNG ZUR BENENNUNG EINER KULTURHAUPTSTADT EUROPAS 2005 Irland 2006 Griechenland 2007 Luxemburg 2008 Vereinigtes Königreich 2009 Österreich Litauen 2010 Deutschland Ungarn 2011 Finnland Estland 2012 Portugal Slowenien 2013 Frankreich Slowakei 2014 Schweden Lettland 2015 Belgien Tschechische Republik 2016 Spanien Polen 2017 Dänemark Zypern 2018 Niederlande Malta 2019 Italien
(1) Der Rat (Kultur/Audiovisuelle Medien) hat auf seiner Tagung vom 28. Mai 1998 den Platztausch zwischen Griechenland und den Niederlanden gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG zur Kenntnis genommen. ANHANG II LISTE MIT PLANUNGS- UND EVALUIERUNGSKRITERIEN Mögliche Bestandteile für die Programme der zur Kulturhauptstadt erklärten Städte: — Herausstellung der gemeinsamen künstlerischen Strömungen und Stilrichtungen, bei deren Entstehen die betreffende Stadt eine besondere Rolle gespielt hat; — Durchführung künstlerischer Darbietungen (Musik, Tanz, Theater, bildende Kunst, Film usw.) sowie Verbesserung der Kulturförderung und des Kulturmanagements; — Vertrautmachen der europäischen Öffentlichkeit mit Persönlichkeiten und Ereignissen, die Geschichte und Kultur der Stadt geprägt haben; — Durchführung spezifischer Aktivitäten zur Förderung von Innovationen im Kunstbereich und zur Schaffung neuer Formen der kulturellen Aktion und des kulturellen Dialogs; — Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Zugänglichkeit und der Sensibilisierung in bezug auf das bewegliche und unbewegliche Kulturgut sowie das stadtspezifische kulturelle Schaffen; — Durchführung von speziellen Kulturprojekten mit dem Ziel, Jugendlichen die Kunst näherzubringen; — Durchführung von speziellen Kulturprojekten zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts; — Bekanntmachung der vorgesehenen Veranstaltungen durch multimediale und audiovisuelle Mittel und in mehreren Sprachen; — Beitrag zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit, insbesondere im Bereich Beschäftigung und Fremdenverkehr; — Notwendigkeit der Entwicklung eines hochwertigen und innovativen Kulturtourismus unter angemessener Berücksichtigung der besonderen Aufgabe, das Kulturgut auf Dauer zu erhalten und dabei die Wünsche der Besucher mit denen der örtlichen Bevölkerung in Einklang zu bringen; — Durchführung von Projekten zur Förderung der Einbeziehung des architektonischen Erbes in neue Strategien zur Stadtentwicklung; — gemeinsame Durchführung von Initiativen zur Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturen und den Kulturen in anderen Teilen der Welt.
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