Erwägungsgrund 1 32020D2229
Die Aktion der Union mit dem Titel „Kulturhauptstädte Europas“ (im Folgenden „Aktion“) hat gemäß des Beschlusses Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates folgende Ziele: Wahrung und Förderung der Vielfalt der Kulturen in Europa, Hervorhebung ihrer Gemeinsamkeiten und Förderung des Gefühls der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum, Förderung des Beitrags der Kultur zur langfristigen Entwicklung der Städte, Vergrößerung des Spektrums, der Vielfalt und der europäischen Dimension des kulturellen Angebots in den Städten, u. a. durch länderübergreifende Zusammenarbeit, Erweiterung des Zugangs zur Kultur sowie der Teilhabe an der Kultur, Ausbau der Leistungsfähigkeit des Kulturbereichs und seiner Verzahnung mit anderen Bereichen und Schärfung des internationalen Profils der Städte im Wege der Kultur.