Erwägungsgrund 2 31999D1419
In Artikel 151 des Vertrags sind Befugnisse der Gemeinschaft im kulturellen Bereich enthalten. Daher sollten alle Fördermaßnahmen der Gemeinschaft im kulturellen Bereich auf dieser Rechtsgrundlage gemäß den Zielen und mit den Mitteln des Vertrags durchgeführt werden.